Als Kassenpatient im Krankenhaus – Welche Leistungen stehen mir zu?

Wer als gesetzlicher Patient einen Krankenhausaufenthalt vor sich hat, sollte sich immer gut informieren, welche Leistungen ihm zustehen. Diese können, je nach Krankenhaus und Versicherung, stark variieren. Wichtig ist also zu wissen, welche Leistungen Sie, ohne sich große Sorgen machen zu müssen, in Anspruch nehmen können und bei welchen Sie am Ende draufzahlen müssen. Wir klären Sie darüber auf, welche Leistungen Ihnen generell zustehen und welche trotz zusätzlichen Kosten sinnvoll sein können.

 

Unterschied Kassenpatient und Privatpatient im Krankenhaus

Privatpatienten werden besser behandelt als Kassenpatienten – Bei dieser Aussage sind sich die meisten Menschen einig. Aber ist das wirklich so? Wo genau liegen die Unterschiede zwischen diesen beiden Versicherungsformen?

Pauschal kann nicht gesagt werden, dass Privatpatienten besser behandelt werden als gesetzlich Versicherte, denn seit 2003 gibt es in Krankenhäusern die sogenannte „Fallpauschale“. Diese wurde nach dem amerikanischen und australischen Vorbild der DRG- Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups) auch in Deutschland eingeführt. Im Grunde bedeutet das, dass die Behandlungen für Privat- und Kassenpatienten gleich sind. Also nur weil jemand Privatpatient ist, bedeutet das nicht, dass er beispielsweise eine bessere Knie-Prothese oder teurere Medikamente bekommt.

Mithilfe der Fallpauschale wird eine genau definierte Diagnose und eine bestimmte Verweildauer vergütet. Wie hoch die Fallpauschale ist, hängt lediglich von der Diagnose, Operation oder Schwere der Erkrankung ab, aber eben nicht von der Art der Versicherung. Was sich bei dem Privatpatienten aber unterscheidet, sind die Zusatzleistungen, die in Anspruch genommen werden können und die ein gesetzlich Versicherter selber zahlen muss – meisten durch eine entsprechende Zusatzversicherung.

So können sich Privatpatienten beispielsweise aussuchen, ob sie in einem Doppel- oder Einbettzimmer untergebracht werden wollen. Kassenpatienten werden standardmäßig in einem Drei- bis Vierbettzimmer untergebracht. Zudem kann er sich aussuchen, von welchem Arzt er behandelt werden möchte – auch vom Chefarzt. Kassenpatienten werden immer von dem Arzt behandelt, der gerade Dienst hat oder der den Eingriff, wenn einer anfällt, übernimmt. Einzige Ausnahme: Wenn es nur einen bestimmten Arzt gibt, der die benötigte Behandlung durchführen kann, muss dieser auch den gesetzlich Versicherten behandeln.

Zusätzlich können Privatpatienten sich das Krankenhaus komplett frei aussuchen, in dem sie behandelt werden wollen. Kassenpatienten bekommen nur das nächstgelegene geeignete Krankenhaus bezahlt. Oft ist es auch der Fall, dass ein Privatpatient komfortable Zusatzleistungen bekommt, die aber nichts mit der eigentlichen Behandlung zu tun haben. So kann es sein, dass er sich sein Essen aussuchen kann, kostenloses WLAN bekommt oder er in einem besonders komfortablen Zimmer untergebracht wird, das mit zusätzlichen Extras ausgestattet ist. Zusammenfassend lässt sich also sagen: Ein Privatpatient wird nicht besser behandelt als ein Kassenpatient. Er bekommt lediglich ein paar komfortablere Extras, die ein Kassenpatient zusätzlich zahlen müsste.

 

Welche Leistungen bezahlt die Krankenkasse?

Als gesetzlich versicherter Patient bezahlt Ihnen die Krankenkasse die allgemeinen Krankenhausleistungen. Diese beinhalten „Alle Krankenhausleistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind.“, so heißt es im §2 des Gesetzes für die Entgelte von Krankenhausleistungen.

Das heißt, dass sie das bezahlt bekommen, was medizinisch für Ihre Heilung notwendig ist, sofern das Krankenhaus die entsprechende Ausstattung dafür hat. Falls also die Chefarztbehandlung und ein Einzelzimmer medizinisch notwendig sind, können diese auch zu den allgemeinen Krankenhausleistungen gehören.

 

Standardmäßig gehören zu den Krankenhausleistungen:

  • medizinisch notwendigen Behandlungen
  • Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten
  • Veranlasste Leistungen dritter
  • Mitaufnahme von Begleitpersonen oder Pflegekräften
  • Frührehabilitation • Unterbringung in einem Mehrbettzimmer
  • Verpflegung des Patienten

 

 

Was muss ich als Kassenpatient selber zahlen?

Um in ein Krankenhaus aufgenommen zu werden, brauchen Sie als Patient eine Überweisung von Ihrem Arzt. Dieser überweist sie normalerweise in das Krankenhaus, welches sich in nächster Nähe befindet, es sei denn, der Aufenthalt in einer speziellen Klinik ist medizinisch notwendig. Der behandelnde Arzt kann natürlich Ihre Wünsche bei der Wahl des Krankenhauses berücksichtigen, allerdings muss hier gesagt werden, dass sie Fahrtkosten dorthin, in dem Fall oft von der Krankenkasse abgelehnt werden. Wenn Sie jedoch aus medizinischen Gründen eine Krankenfahrt zum Krankenhaus benötigen, kann diese nach ärztlicher Verordnung, von der Krankenkasse erstattet werden. Auch hier gilt aber wieder, dass dies nur für den Aufenthalt in Krankenhäusern gilt, die medizinisch notwendig sind.

Unabhängig vom Krankenhaus muss jeder Kassenpatient ab 18 Jahren eine Zuzahlung von zehn Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus bezahlen. Auch die Zusatzkosten, die in einem Krankenhaus anfallen können, müssen vom Patienten selber gezahlt werden. Solche Kosten können beispielsweise für die Fernseh- oder Internetnutzung anfallen. Ansonsten müssen Sie alle Leistungen selber bezahlen, die nicht medizinisch notwendig sind, sondern eher Ihren persönlichen Wünschen entsprechen.

 

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Wann kostenpflichtige Zusatzleistungen sinnvoll sein können

Welche Zusatzleistungen sinnvoll sein können, hängt natürlich immer von jedem persönlich ab. Wenn Sie sich total unwohl fühlen, wenn Sie mit mehreren Personen auf einem Zimmer sind, kann die Wahl eines Einzelzimmers für Sie sinnvoll sein. Schließlich soll ein Krankenhausaufenthalt für jeden so angenehm wie möglich ablaufen. Sinnvoll ist eben immer das, was jeder für sich persönlich als sinnvoll erachtet. Hier müssen Sie aber bedenken, dass solche Zusatzleistungen ganz schön ins Geld gehen können.

So kann ein Einzelzimmer pro Tag um die 150 Euro kosten. Soll dieses noch eine zusätzliche Ausstattung, wie separates Badezimmer oder ein Balkon haben, landen Sie schnell bei 200 Euro. Wenn Sie sich für die Behandlung durch den Chefarzt entscheiden, kann dieser das 3,5-fache der eigentlichen Kosten für die entsprechende Behandlung berechnen. Auch das sind Kosten sie Sie dann komplett selber tragen müssen.

Sollten dies Leistungen sein, auf die sie nicht verzichten wollen, kann eine Krankenhauszusatzversicherung für Sie in Frage kommen. Die kostet je nach Versicherung monatlich zwischen 15 und 80 Euro und deckt alle Wahlleistungen im Krankenhaus ab. So müssen Sie sich keine Gedanken machen, welche Leistungen was kosten und ob diese noch ins Budget passen.

 

Über den Autor

Dr. med. Nikolai von Schroeders

Fachautor für Krankenhaus.de für organisatorische Themen rund um den Krankenhausaufenthalt

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