Entlassung aus dem Krankenhaus
Nach einem Aufenthalt im Krankenhaus und erfolgter Genesung freuen sich viele Patienten natürlich besonders auf den Tag der Entlassung. Wieder gesund geht es mit neuer Kraft zurück in den Kreis der Familie und den normalen Alltag. Damit die Entlassung reibungslos verläuft, sollten Patienten einige Dinge beachten.
Erfahren Sie in diesem Artikel mehr.
Ablauf der Entlassung
Vor allem bei schwereren Erkrankungen oder Verletzungen sollte genau darauf geachtet werden, welche Anweisungen und Empfehlungen es für Folgeuntersuchungen, Medikationen oder Kontrolltermine gibt. In der Regel klärt der am Tag der Entlassung ausgestellte Entlassungsbrief vom behandelnden Arzt alle aufkommenden Fragen und Besonderheiten, die Patienten in der Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt beachten sollten.
In der Regel informiert Sie Ihr behandelnder Stationsarzt spätestens einen Tag vor Ihrem Entlassungstermin, dass Sie das Krankenhaus verlassen können. Für gewöhnlich wird in der Mittagszeit entlassen, in Ausnahmefällen und vorheriger Absprache sind aber auch andere Uhrzeiten möglich.
Nicht vergessen: am Tag der Entlassung sollten Sie sämtliche Gegenstände, die Sie während Ihres Aufenthaltes ggf. ausgeliehen haben (Telefonkarten, medizinische Geräte, Bücher aus der Krankenhausbibliothek…) zurückgeben. Seit 2017 sind die Krankenhäuser zudem verpflichtet, für eine entsprechende Weiterversorgung der Patienten zu sorgen. Sollten also beispielsweise Reha-Maßnahmen nach einem Aufenthalt notwendig sein, wird das Krankenhaus diese für die Patienten in die Wege leiten.
Auch im Falle besonderer Pflegebedürftigkeit werden Pflegedienste oder Haushaltshilfen organisiert, die die Patienten bis zur vollständigen Genesung unterstützen und betreuen.
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Die Entlassungspapiere
Am Tag Ihrer Entlassung bekommen Sie in Form eines Entlassungsbriefes allerlei Unterlagen, die Ihren Aufenthalt im Krankenhaus dokumentieren. Bei Bedarf können diese Dokumente auch an den weiterbehandelnden Arzt übermittelt werden, damit dieser möglichst genau über Ihre Krankengeschichte Bescheid weiß. Das Krankenhaus kümmert sich darum und versendet die Unterlagen postalisch an Ihren Arzt.
Mit der folgenden Liste können Sie diese auf ihre Vollständigkeit prüfen.
Im Entlassungsbrief sollten folgende Daten angegeben sein:
- Aufnahmegrund & Datum
- Dokumentierter Verlauf des Aufenthaltes
- Erfolgte Untersuchungen und Behandlungen
- Medikamente & Medikationsplan, evtl. nötige Ernährungsumstellung, medizinische Geräte (Rollstühle, Krücken, Beatmungsgeräte bei Lungenerkrankungen)
- Liste mit eventuellen Komplikationen, bei deren Auftreten denen ein Notarzt kontaktiert werden muss
- Empfehlungen für die Zeit nach der Entlassung
- Termine für Nachsorgeuntersuchungen
- Falls Sie eine Krankschreibung für Ihren Arbeitgeber benötigen, kann Ihnen der behandelnde Arzt eine Liegebescheinigung ausstellen
Hierbei ist anzumerken, dass sich die Inhalte des Entlassungsbriefes je nach Patienten und erfolgter Behandlung ganz individuell sein können.
Auch ist es nicht unüblich, dass Patienten zunächst eine verkürzte Form des Entlassungsbriefs erhalten. Der vollständige Entlassungsbrief wird in diesen Fällen dann per Post nachgesandt. Patienten, die im Folgenden Reha- oder Pflegemaßnahmen benötigen, erhalten einen pflegerischen Entlassungsbrief, der den Pflegebedarf dokumentiert.
Entlassung am Wochenende und Feiertagen
Bei vielen Patienten kommt die Frage auf, ob die Krankenhäuser auch am Wochenende oder an Feiertagen Entlassungen ausstellen. Prinzipiell ist das bei den meisten Kliniken möglich. Allerdings birgt eine Entlassung am Wochenende auch ein gewisses Risiko. Bei einigen Krankheitsbildern ist eine Weiterbehandlung durch einen niedergelassenen Arzt notwendig, und die Praxen solcher Ärzte sind in der Regel am Wochenende geschlossen.
Sollten sich also Komplikationen oder Beschwerden ergeben, können Patienten nicht spontan zum Arzt für einen Check, sondern müssen im Zweifelsfall wieder ins Krankenhaus, um behandelt werden zu können. Bei starken Beschwerden oder Rückfällen sollten sich die Patienten in diesem Fall zur Sicherheit an die Rettungsstelle des Krankenhauses wenden, die rund um die Uhr geöffnet ist.
Für den Fall, dass die weitere Behandlung Medikamente notwendig sind, werden Ihnen diese in begrenztem Umfang mitgegeben. Hier ist es wichtig, dass Sie nach dem Wochenende oder den Feiertagen entsprechend Nachschub besorgen, falls dies nötig ist.
Sich selbst entlassen – ist das sinnvoll?
Patienten haben das Recht, sich jederzeit selbst zu entlassen. Grundlage ist hier das Selbstbestimmungsrecht.
Patienten, die sich selbst früher entlassen wollen, müssen vom behandelnden Arzt umfassend aufgeklärt werden. Die Entlassung muss vom Patienten schriftlich bestätigt werden.
Wichtig: Wer sich selbst früher aus dem Krankenhaus entlässt, übernimmt alle damit verbundenen Risiken. Das Krankenhaus kann für die möglichen Konsequenzen nicht verantwortlich gemacht werden, sofern der Patient vorher über Gefahren und Risiken der frühzeitigen Entlassung aufgeklärt wurde.
Patienten dürfen sich nicht selbst entlassen, wenn
- eine infektiöse Krankheit vorliegt
- sie gerade frisch operiert wurden
- bei psychischen Erkrankungen eine Gefährdung Fremder zu befürchten ist
Für Patienten ist es ratsam, auf die Expertise und die Einschätzung der Ärzte zu vertrauen. So sind Sie auf jeden Fall abgesichert und vermeiden unnötigen Komplikationen.
Die Entlassung nach einer Geburt
Nach einer normal verlaufenen Geburt bleiben Mutter und Kind für gewöhnlich noch 3 bis 4 Tage im Krankenhaus. Nach einem Kaiserschnitt sind es für gewöhnlich ein paar Tage mehr.
Mütter werden für gewöhnlich entlassen, wenn die ersten Vorsorgeuntersuchungen (U1) abgeschlossen wurden, die Wundheilung gut verläuft und der allgemeine Gesundheitszustand von Mutter und Kind gut sind. Oft entlassen sich die frischgebackenen Mütter ebenfalls früher, um sich Zuhause im gewohnten Umfeld von der Geburt zu erholen. In diesem Fall spricht man von einer „vorzeitigen Entlassung“. Die Krankenkasse hilft Ihnen in diesem Fall und übernimmt die Kosten für eine Hebamme, die Sie und Ihr Baby in den kommenden Tagen betreut und unterstützt.
In der Regel müssen die Babys in den kommenden Tagen nach der Geburt noch einer zweiten Vorsorgeuntersuchung (U2) unterzogen werden. Die Mütter, die dann bereits zuhause sind, sollten dann noch einmal in die Klinik, oder zumindest in einer ärztlichen Praxis vorstellig werden. Wenn die U2 nicht im Krankenhaus erfolgen soll, sollten schnellstmöglich ein Termin bei einem entsprechenden Facharzt organisiert werden, damit die U2 zeitnah erfolgen kann.
Die Entlassungsunterlagen nach einer Geburt dokumentieren Verlauf, eventuell aufgetretene Komplikationen, sowie Hinweise und Empfehlungen für Folgeuntersuchungen von Mutter und Kind. Zudem gibt es Kontaktadressen für Hebammen, Kinderärzte und allerlei Informationsmaterial für die Eltern.
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Was nach der Entlassung beachtet werden sollte
Je nach Art und Schwere der behandelten Erkrankung müssen Patienten auch nach dem Aufenthalt im Krankenhaus einige Dinge beachten. Die Medikation spielt eine besondere Rolle. Über die genaue Dosis und Einnahmefrequenz informiert der Entlassungsbrief.
Außerdem sollten sich die Patienten rechtzeitig um eine Transportmöglichkeit kümmern, um am Tag der Entlassung sicher und wohlbehalten nach Hause zu kommen. Hier können entweder Freunde und Familie unterstützen, oder, falls dies nicht möglich sein sollte, beispielsweise ein Taxiservice, der die Patienten nach Hause bringen kann. Sollte der Patient durch die Erkrankung bettlägerig sein, muss dementsprechend an einen Krankentransport gedacht werden.
Auch eine Krankschreibung für Ihren Arbeitgeber kann gegebenenfalls erforderlich sein. Für gewöhnlich reicht die Liegebescheinigung, die Ihnen das Krankenhaus am Tag der Entlassung ausstellt. Was Sie hierbei genau beachten sollten, können Sie in unserem Artikel zur Krankschreibung dazu nachlesen.
Über den Autor
Dr. med. Nikolai von Schroeders
Fachautor für Krankenhaus.de für organisatorische Themen rund um den Krankenhausaufenthalt