Krankenhaus für Pflegebedürftige
Ein Krankenhausaufenthalt ist immer mit viel Aufwand und Stress verbunden. Die sterile Atmosphäre und ungewohnte Umgebung bereiten vielen Menschen Probleme und meistens ist man froh, wenn man schnell wieder nach Hause kann. Nochmal schwieriger wird es, wenn eine pflegebedürftige Person im Krankenhaus versorgt werden muss. In so einem Fall müssen einige zusätzliche Dinge beachtet werden, da diese Personen eine besondere Art der Versorgung brauchen. Schließlich sollen auch sie sich rundum wohlfühlen.
Was gibt es also alles zu beachten, wenn eine pflegebedürftige Person stationär im Krankenhaus versorgt werden muss?
Warum ist die richtige Betreuung so entscheidend?
Wer nicht richtig versorgt wird, der fühlt sich unwohl – das kann wahrscheinlich jeder nachvollziehen. Für Menschen, die ohnehin schon auf Pflege angewiesen sind, ist dies aber noch entscheidender. Zuhause sind sie in einer gewohnten Umgebung, kennen alles um sich herum und haben nicht das Gefühl, so oft nach Hilfe Fragen zu müssen. Im Krankenhaus ist das anders. Die neue Umgebung macht es vielen schwer sich zurecht zu finden. Besonders bei dementen und sehbehinderten Menschen ist das der Fall. Sie kennen sich nicht aus und haben Schwierigkeiten sich zu orientieren. Unwohlsein klingt für viele im ersten Moment nicht dramatisch, da ein Krankenhausaufenthalt vorübergehend ist. Was aber oft außer Acht gelassen wird ist, dass diese seelische Belastung den Genesungsprozess stark beinträchtigen kann.
Deswegen gilt: Je wohler sich der Patient fühlt, desto schneller wird er gesund und kann das Krankenhaus wieder verlassen. Die Wahl des richtigen Krankenhauses ist demnach entscheidend.
Der richtige Umgang mit demenzkranken Menschen
Für Menschen, die unter Demenz leiden, ist der Krankenhausaufenthalt besonders schwer. Die unbekannte Umgebung und die fremden Menschen, die sie betreuen, belasten die meisten Patienten sehr. Deswegen ist es für die Angehörigen besonders wichtig, den Krankenhausaufenthalt genau zu planen und sich das Krankenhaus genau anzuschauen. „Noch sind viele Krankenhäuser in Deutschland unzureichend auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Demenz vorbereitet.“, so das Internetportal „Wegweiser Demenz“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Umso wichtiger ist es, dass die Angehörigen das Krankenhaus und die Pflegekräfte ausreichend über die Demenz des Patienten aufklären, wenn kein demenzsensibles Krankenhaus in erreichbarer Nähe gefunden wird. Hier können Checklisten ein guter Anhaltspunkt für die Pflegekräfte sein. Dies geschieht meistens bei der Aufnahme des Patienten im Krankenhaus. Hier müssen die Angehörigen angeben, welchen Pflegebedarf und welche Lebensgewohnheiten, Bedürfnisse und Krankheiten der Patient hat, beispielsweise ob der Erkrankte stark körperlich eingeschränkt ist, Krankheiten wie Epilepsie hat oder nicht gerne von großen Menschenmengen umgeben ist.
Es gibt jedoch einige Krankenhäuser, die sich schon sehr in die richtige Richtung bewegen, was einen demenzfreundlichen Umgang mit Patienten angeht. Diese Krankenhäuser haben dafür Demenzbeauftragte an ihrer Seite, die sich den betroffenen Patienten annehmen. Diese wirken unter anderem bei der Versorgung des Patienten mit, arbeiten mit verschiedenen Fachabteilungen zusammen, beugen Krisen vor, beraten Angehörige und Ärzte und schulen Mitarbeiter im Umgang mit demenzkranken Patienten. Angenehmer kann der Aufenthalt für den Patienten auch durch ein „Rooming-In“ sein. Beim Rooming-In kann eine vertraute Person den Patienten bei seinem Aufenthalt begleiten. Sie bekommt ein eigenes Bett und kann die Ärzte und den demenzkranken Patienten bei Behandlungen unterstützen. Vielen Patienten gibt das eine gewisse Sicherheit, wenn sie ein vertrautes Gesicht an ihrer Seite haben.
Checkliste: Das ist bei einem Krankenhausaufenthalt eines demenzkranken Menschen zu beachten
- Geschulte Pflegekräfte (entweder durch Ausbildung oder durch Vorbereitung)
- Pflegekräften Checklisten zur Verfügung stellen
- Pflegepersonal genau über Eigenschaften des Patienten aufklären
- Am besten ein Krankenhaus mit Demenzbeauftragten wählen
- Rooming-In als gute Zusatzleistung
Das passende Krankenhaus für Menschen mit Behinderung
Für Patienten, die unter einer Behinderung leiden, ist es besonders wichtig, ein Krankenhaus zu finden, welches auf die Bedürfnisse und Einschränkungen der Patienten ausgerichtet ist. Zum einen heißt das, dass vor Ort alles ohne Probleme mit einem Rollstuhl zu erreichen sein muss, wie beispielsweise das Badezimmer oder Schränke im Zimmer. Zum anderem sollte aber auch das Infomaterial, welches der Patient bekommt, in leichter Sprache, Großdruck oder Blindenschrift zur Verfügung stehen, sodass Blinde oder stark sehbehinderte Menschen sich nicht eingeschränkt fühlen. Das sind zwei Faktoren, die den Aufenthalt eines behinderten Patienten deutlich erleichtern können.
Bei geistig und körperlich behinderten Patienten kommen noch weitere Faktoren, wie das richtige Pflegepersonal hinzu. Hier sollten Sie ein Krankenhaus für den Betroffenen auswählen, welches bereits Erfahrungen mit der Pflege von Schwerbehinderten hat, um es den Pflegekräften und den Patienten so angenehm wie möglich zu machen. Auch die Ärzte sollten eine entsprechende Ausbildung haben, um besser mit dem Patienten umgehen und ihn so optimal behandeln zu können. Auch hier bietet sich wieder ein Rooming-In an. So kann ein enger Vertrauter, der die Eigenschaften und Reaktionen des Patienten kennt, dem zu Behandelnden und den Ärzten zur Seite stehen.
Für Schwerhörige oder taube Menschen ist es von großem Vorteil, wenn sich ein Gebärdendolmetscher vor Ort befindet. Ist das nicht der Fall, sollte sichergestellt werden, dass ein Dolmetscher mitgebracht werden darf, der dem Patienten bei allen Behandlungen beiseite steht.
Checkliste: Das ist bei einem Krankenhausaufenthalt eines behinderten Menschen zu beachten:
- Barrierefreiheit für Rollstuhl
- Barrierefreiheit für sehbehinderte
- Erfahrenes Personal
- Optional: Rooming-In
- Gebärdendolmetscher bei hörgeschädigten Menschen
Ein pflegebedürftiger Angehöriger im Krankenhaus – was bedeutet das für mich?
Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, erhalten Sie dafür einen bestimmten Betrag an Pflegegeld. Doch was ist nun, wenn dieser ins Krankenhaus muss? Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich direkt bei der zuständigen Pflegeversicherung informieren, ob der Anspruch auf Pflegegeld während dieses Krankenhausaufenthaltes aufgehoben ist.
Grundsätzlich ist es so: Wenn der Pflegebedürftige weniger als 28 Tage im Krankenhaus ist, hat das keinen Einfluss auf den Pflegegeldanspruch. Sie werden das Geld weiterhin bekommen. Dauert der Aufenthalt länger als 28 Tage, fällt der Anspruch ab dem 29. Tag weg. Hierbei ist es egal, ob der Patient in demselben Krankenhaus oder wechselnd in verschiedenen Krankenhäusern behandelt wird. Ist der 29. Tag des Krankenhausaufenthaltes erreicht, sollten Sie sich darauf einstellen, kein Pflegegeld mehr zu erhalten. Doch keine Sorge: Sobald der Angehörige das Krankenhaus wieder verlässt, setzt das Pflegegeld wieder ein.
Hier gilt jedoch eine Voraussetzung: Der zu Pflegende muss nach dem Aufenthalt wieder in eine häusliche Umgebung zurückkehren. Wird nach dem Krankenhaus ein Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung nötig, müssen Sie anstelle des Pflegegeldes die entsprechende Leistung für die stationäre Pflege beantragen.
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