Krankschreibung beim Krankenhausaufenthalt

So ziemlich jeder Arbeitnehmer muss sich im Laufe des Arbeitslebens mal krankschreiben lassen. Für stellt der Hausarzt die Krankschreibung aus, die dann dem Arbeitgeber und / oder der Krankenkasse als Beleg vorgelegt werden kann.

Aber wie sieht das bei einem Aufenthalt im Krankenhaus aus?

 

Erster Schritt: Krankmeldung beim Arbeitgeber

Wenn eine Arbeitsunfähigkeit, zum Beispiel durch eine Erkrankung, vorliegt, sind Sie zunächst dazu verpflichtet Ihren Arbeitgeber unverzüglich darüber zu informieren, und zwar vor Beginn der Arbeitszeit am nächsten Arbeitstag. Auf welchem Wege Sie Ihren Arbeitgeber informieren bleibt dabei Ihnen überlassen: sowohl E-Mail, Post, SMS oder via Telefon sind zulässige Wege.

Es empfiehlt sich zwecks Nachweisbarkeit eine schriftliche Form zu wählen. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen rufen Sie an und schicken etwas Schriftliches, z.B. eine E-Mail, noch einmal hinterher.

Bitte beachten: manche Arbeitgeber halten in den Arbeitsverträgen bestimmte Ausnahmen oder besondere Regelungen für das Prozedere der Krankmeldung fest. Schauen Sie zur Sicherheit noch einmal in Ihren Arbeitsvertrag.

 

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Der berühmte „Gelbe Zettel“, also die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder auch AU genannt, ist die Bestätigung eines Arztes, dass die Erkrankung des Patienten ihn am Erbringen der Arbeitsleistung hindert. Nachdem Sie Ihrem Arzt Ihre Beschwerden geschildert haben, wird er Ihnen nach der Untersuchung die AU ausstellen.

Wichtig: diese muss spätestens am 4. Tag der Erkrankung beim Arbeitgeber eingereicht werden!

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird in den meisten Fällen nur von niedergelassenen Ärzten ausgestellt. Wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden, können Sie unter Umständen auch dort eine bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arzt, der das Dokument ausstellt, Sie persönlich untersucht hat. Das ist im Krankenhaus aufgrund des hohen Patientenaufgebotes eher unüblich. Deshalb wird in diesem Falle meistens eine Liegebescheinigung ausgestellt.

 

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Die Liegebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung

Die Liegebescheinigung wird manchmal auch Aufenthaltsbescheinigung genannt. Im Gegensatz zur AU muss diese nicht von einem behandelnden Arzt ausgestellt werden.

In der Liegebescheinigung ist festgehalten, aus welchem Grund und ab wann Sie im Krankenhaus waren. Auch der Tag Ihrer Entlassung wird auf der Liegebescheinigung festgehalten. Die Liegebescheinigung ist zur Vorlage beim Arbeitgeber als Beleg für Ihre Arbeitsunfähigkeit völlig ausreichend.

 

Können Ärzte und Krankenhäuser rückwirkend krankschreiben?

Es ist zwar nicht die Regel, aber dennoch schreiben niedergelassene Ärzte öfter auch mal rückwirkend krank. Das geschieht vor allem in den Fällen, in denen sich die Patienten am Tag der Erkrankung nicht zum Arzt begeben können, zum Beispiel aufgrund von starken Schmerzen oder Durchfall.

Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus ist das nicht möglich. Auf der genannten Liegebescheinigung ist immer genau das Datum festgehalten, an dem Sie ins Krankenhaus kamen. Deshalb ist es um so wichtiger, sich vor Ort rechtzeitig um die entsprechenden Dokumente zu kümmern, und diese dem Arbeitgeber zeitnah zukommen zu lassen. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und geraten nicht in Erklärungsnot, falls Ihr Arbeitgeber nachhakt und genauere Details über die Gründe Ihres Fernbleibens wissen möchte.

Eine Sonderregelung besteht, wenn Sie als Notfall ins Krankenhaus eingeliefert werden. Abhängig von Ihrem gesundheitlichen Zustand und je nach Dauer des Aufenthaltes bekommen Sie die notwendigen Dokumente vom Personal vor Ort ausgestellt. Nach Möglichkeit sollten Sie Ihren Arbeitgeber trotzdem möglichst zeitnah über Ihren Zustand informieren.

 

Die Krankschreibung nach dem Aufenthalt im Krankenhaus

Viele Patienten sind nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus noch nicht direkt wieder arbeitsfähig. Oft wird eine gewisse Zeit zum Auskurieren eingeräumt, oder es sind weiterführende Reha-Maßnahmen notwendig.

In diesem Fall kann Ihnen das Krankenhaus eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu 7 Tage nach Ihrer Entlassung ausstellen.

Alternativ können Sie sich an Ihren Hausarzt wenden, um eine AU zu erhalten. Bei diesem erhalten Sie zudem eine Folgebescheinigung. Falls Sie nach Ablauf der ersten Krankschreibung immer noch arbeitsunfähig sind, wird dies in einer Folgebescheinigung bestätigt. Auch diese muss rechtzeitig bei Arbeitgeber und ggf. Krankenkasse eingereicht werden.

 

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Kind im Krankenhaus – Dürfen Eltern sich krankschreiben lassen?

Leider kann es auch passieren, dass Kinder erkranken und im Krankenhaus behandelt werden müssen. Besonders Eltern jüngerer Kinder wollen ihre Schützlinge in dieser Zeit möglichst wenig allein lassen. Ergeben sich hier Ansprüche auf Freistellung?

Grundsätzlich ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Wenn Kind & ein Elternteil gesetzlich versichert sind, ergibt sich ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit sowie Krankengeld von der Krankenkasse für die Zeit, in der der Nachwuchs krank ist. Die Notwendigkeit dafür muss von einem Arzt bestätigt werden, und es darf nachweislich keine andere Person im Haushalt leben, die Kapazitäten zur Beaufsichtigung des Kindes hat. Die Regelung gilt außerdem ausschließlich für Kinder bis 12 Jahre. Je Kind ergibt sich ein Anspruch von bis zu zehn Arbeitstagen pro Jahr. Bei Familien mit drei oder mehr Kindern darf jedes Elternteil bis zu 25 Tage in Anspruch nehmen. Für Alleinerziehende verdoppeln sich die Ansprüche, also 20 Arbeitstage pro Kind bzw. bis zu 50 Tage bei drei oder mehr Kindern.

Über den Autor

Dr. med. Nikolai von Schroeders

Fachautor für Krankenhaus.de für organisatorische Themen rund um den Krankenhausaufenthalt

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