Patientenrecht im Krankenhaus – Was steht mir zu?
Manchmal kommt man nicht um einen Krankenhausaufenthalt herum. Sei es, weil wir uns einer Operation unterziehen müssen oder uns eine Krankheit plagt, die im Krankenhaus behandelt werden muss. In so einem Fall ist es wichtig zu wissen, welche Rechte einem im Krankenhaus zustehen und welche Rechte man bestehen sollte. Tatsächlich wissen das nur die wenigsten Patienten. Was steht mir also als Patient zu, wenn ich einen Krankenhausaufenthalt vor mir habe?
Was versteht man unter Patientenrechten?
„Unter den Patientenrechten werden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger verstanden, die ihnen in einem Behandlungsverhältnis zur Seite stehen“, so der Wortlaut des Bundesministeriums für Gesundheit. Dazu gehören nicht nur Behandlungen von Ärzten, sondern auch von Heilpraktikern, Hebammen und Psychotherapeuten.
Diese Patientenrechte sind im Patientenrechtegesetz niedergeschrieben, welches man in einem eigenen Abschnitt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wiederfindet. Im Grunde regeln die vielen Vorschriften das Miteinander im Gesundheitswesen zwischen Ärzten, Kliniken, Krankenversicherungen und Patienten. Vor allen Dingen helfen sie aber den Patienten, da diese durch dieses Gesetz einen genaueren Einblick in ihre Rechte bekommen und diese Rechte gegenüber den Ärzten und Kliniken deutlich machen und so einen stärkeren Einfluss auf die Behandlung haben können.
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Welche Rechte sind im Patientenrechtgesetz festgehalten?
Im Patientenrechtgesetz ist eine Vielzahl von verschiedenen Gesetzen festgehalten. Mit zu den wichtigen Gesetzen gehört die freie Arzt- und Krankenhauswahl. Sie sind stets dazu berechtigt, sich selber auszusuchen, von welchem Arzt in welchem Krankenhaus Sie behandelt werden wollen. In der Regel erhalten Sie zwei Empfehlungen von Krankenhäusern, was die stationäre Behandlung anbelangt. Sollten Sie sich für ein anderes entscheiden, müssen Sie die Kostenübernahme jedoch mit Ihrer Krankenkasse abklären. Grundsätzlich haben Sie zudem das Recht auf eine umfassende und verständliche Aufklärung durch Ihren behandelnden Arzt.
Besonders gilt das für die Diagnose, Behandlung und die gesundheitliche Entwicklung. Die meisten Patienten sind keine medizinischen Fachleute, das müssen Ärzte berücksichtigen. Daher ist eine klare und verständliche Aufklärung Plicht für die Ärzte. Sind Sie sich unsicher, was den geplanten Eingriff Ihres behandelnden Arztes angeht, haben Sie jederzeit das Recht, sich eine Zweitmeinung von einem anderen Arzt einzuholen. Wenn Sie also Zweifel an einer Diagnose oder Behandlung haben, kann eine zweite Meinung sinnvoll sein. Die Kosten werden allerdings nicht bei allen Diagnosen von der Krankenkasse übernommen. Eine Übernahme findet nur dann statt, wenn bei einem geplanten Eingriff die Gefahr einer Indikationsausweitung vorkommen könnte.
Besonders unschön, aber leider menschlich: Behandlungsfehler. Haben Sie den Verdacht, dass ein Behandlungsfehler aufgetreten ist, muss der Arzt Sie darüber umfassend aufklären. Fragen Sie daher sofort nach, wenn bei Ihnen dieser Verdacht aufkommen sollte. So können Sie unbegründete Zweifel sofort ausräumen. Ist dann tatsächlich ein Behandlungsfehler aufgetreten, ist Ihre Krankenkasse rechtlich dazu verpflichtet, Sie zu unterstützen. So kann die Krankenkasse Ihnen dabei helfen, Ihre Chancen auf Schadensersatz einzuschätzen und den richtigen Ansprechpartner zu finden.
Vielen Patienten ist die Einsicht in ihre Patientenakte besonders wichtig. Da Ärzte dazu verpflichtet sind, alle medizinischen Aspekte, wie Diagnosen, Krankheitsgeschichten und Untersuchungen schriftlich in einer Patientenakte festzuhalten, finden Sie dort alle Informationen. Als Patient steht Ihnen die Einsicht in Ihre Krankenakte jederzeit zu. Hier gibt es lediglich eine Ausnahme: Wenn Verdacht auf Suizid besteht. Ansonsten sollte die Akte jederzeit einsehbar sein. Die Akten müssen grundsätzlich zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden. Verstirbt der Patient, erben die Angehörigen die Einsicht, es sei denn, der Verstorbene hat dem widersprochen.
Ein besonders wichtiges Patientenrecht, welches erwähnt werden sollte, ist die Patientenverfügung. Diese wird dann besonders essentiell wichtig, wenn in extremen Krankheitssituationen die eigene Entscheidung des Patienten unmöglich wird. Dies ist beispielsweise bei einem schweren Unfall, einer Erkrankung oder im schlimmsten Fall in der Sterbephase der Fall. In einer Patientenverfügung können Sie selbst entscheiden bzw. festlegen, welche Behandlungen Sie in einer bestimmten Situation wünschen – und welche eben nicht.
Gerade wenn Sie sich am Ende Ihres Lebens befinden sollten, ist es Ihr gutes Recht, selbst zu entscheiden, wann Sie ruhen wollen. In dieser Patientenverfügung muss Ihre Entscheidung deutlich zu erkennen sein und wenn möglich auf den aktuellen Krankheitsfall ausgerichtet sein. Für einen solchen Fall sollten Sie einer Vertrauensperson oder einem Angehörigen eine Vorsorgevollmacht übertragen, damit diese für Sie handeln und sich einsetzen kann.
Hier die wichtigsten Patientenrecht des Patientenrechtgesetztes zusammengefasst:
- Freie Arztwahl
- Freie Krankenhauswahl
- Recht auf umfassende und verständliche Aufklärung
- Recht auf eine Zweitmeinung
- Einsicht in die Patientenakte
- Patientenverfügung
In wenigen Schritten zur Patientenverfügung.
Machen Sie Ihre Wünsche in Bezug auf medizinische Maßnahmen sichtbar, für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
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Gibt es einen Unterschied zwischen Kassen- und Privatpatienten?
Rund 90 Prozent der Deutschen sind über die gesetzlichen Krankenkassen versichert. An diese zahlen sie ihre Beiträge, durch welche sie versichert werden. Werden Sie als Kassenpatient im Krankenhaus behandelt, müssen Sie dort für Ihre Behandlung nichts bezahlen, außer die gesetzlichen Zuzahlungen. Die Ärzte bekommen ihr Geld dann im Grunde von den Krankenkassen. Durch diesen indirekten Geldtransfer entsteht ein Behandlungsverhältnis, durch welches die Patientenrechte in Kraft treten. Privatpatienten zahlen den Ärzten ihr Honorar direkt und bekommen das Geld dann von ihrer privaten Krankenversicherung erstattet.
In beiden Fällen tritt also ein Behandlungsverhältnis zwischen Arzt und Patient in Kraft, welches nach den Patientenrechtgesetz im BGB geregelt ist. Somit gelten für alle Patienten, egal ob Kassen- oder Privatpatient, dieselben Rechte.
Der Unterschied besteht lediglich in den Wahlrechten oder auch Zusatzleistungen genannt. So können sich Privatpatienten beispielsweise komplett frei aussuchen, von welchem Arzt und in welchem Krankenhaus sie behandelt werden wollen, während das bei Kassenpatienten meist enger vorgeschrieben ist.
Wie kann ich meine Rechte als Patient durchsetzen?
Es kann immer wieder vorkommen, dass Ärzte sich nicht an das vorgeschriebene Gesetz halten und Ihren Rechten als Patient nicht nachkommen. In so einem Fall können Sie sich Hilfe von außerhalb holen. Hierfür gibt es Patientenberatungsstellen, Medizinrechtsanwälte, Ärztekammern oder auch die Krankenkassen, die Ihnen bei rechtlichen Fragen zur Seite stehen. Diese kennen sich mit den rechtlichen Grundlagen genau aus und können Ihnen am besten weiterhelfen, Ihr Recht wirklich durchzusetzen. Wird während eines Krankenhausaufenthalts gegen Ihr gesetzlich festgelegtes Recht verstoßen, sollten Sie das nicht einfach hinnehmen. Es ist Ihr Körper und Ihre Entscheidung, wie eine Behandlung ablaufen soll.
Über den Autor
Dr. med. Nikolai von Schroeders
Fachautor für Krankenhaus.de für organisatorische Themen rund um den Krankenhausaufenthalt