Personen im Krankenhaus finden
Wenn man hört, dass ein naher Verwandter oder Angehöriger ins Krankenhaus eingeliefert wurde, ist das für die meisten von uns ein riesiger Schock. Schnell möchte man natürlich zu der Person, schauen ob es ihr gut geht und auf dem Weg der Genesung bei ihr sein. Doch was ist, wenn man nicht weiß, in welchem Krankenhaus der Verwandte genau liegt? Wenn es beispielsweise mehrere Kliniken im Umkreis gibt oder man schlichtweg keine Information darüber erhält?
Wir sagen Ihnen, welche Rechte Sie als Angehöriger haben und wie Sie Ihren Lieben am schnellsten finden.
Ein Angehöriger liegt im Krankenhaus – Werde ich informiert?
Grundsätzlich gilt: Krankenhäuser und das dort angestellte Pflegepersonal sowie die Ärzte sind an die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Sie dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft zu dem Patienten herausgeben, auch nicht darüber, ob dieser überhaupt im Krankenhaus liegt. Sie dürfen erst dann Informationen über den Patienten preisgeben, wenn dieser dem aktiv zugestimmt und dies schriftlich festgehalten und bestätigt hat. Eine Ausnahme stellt natürlich die Situation dar, wenn der Patient nicht in der Lage ist, eine Einwilligung zu geben, weil er beispielsweise durch einen Verkehrsunfall nicht ansprechbar ist und im Koma liegt.
In so einem Fall muss das Krankenhaus davon ausgehen, dass der Angehörige eine Benachrichtigung der nächsten Verwandten wünscht, es sei denn, es ist bekannt, dass der Angehörige dem im Vorfeld widersprochen hat.
Hat er dies nicht getan, werden die Angehörigen informiert und das Krankenhaus gibt Auskunft über den Aufenthalt. Um die Angehörigen informieren zu können, muss jedoch in irgendeiner Weise klar entnommen werden können, um wen es sich bei dem Patienten handelt. Da die meisten Menschen einen Ausweis bei sich haben, wird dies meistens kein Problem darstellen. Hat der Patient keinerlei Ausweise oder Sonstiges dabei, was auf seine Identität hinweisen könnte, kann den Angehörigen auch keine telefonische Auskunft über den Patienten gegeben werden.
Wie finde ich sonst heraus, in welches Krankenhaus ein Angehöriger eingeliefert wurde?
Wird man als Angehöriger nicht telefonisch über den Krankenhausaufenthalt einer nahestehenden Person informiert, beispielsweise weil keine Telefonnummer ausfindig gemacht werden konnte, kann das ein wenig aufwendiger werden. Häufig kommen mehrere Krankenhäuser im Umfeld in Frage, in die der Angehörige geliefert werden konnte.
Wie findet man also einen Patienten im Krankenhaus?
Um eine Auskunft zu bekommen, ob jemand ins Krankenhaus eingeliefert wurde, bleibt leider nur die Möglichkeit, die in Frage kommenden Krankenhäuser abzutelefonieren oder persönlich vorbeizufahren und beim Empfang nachzufragen. Hier gilt dasselbe wie bei der telefonischen Auskunft. Generell sind Ärzte und Krankenhausangestellten an die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Diese wird nur dann aufgehoben, wenn der Patient schriftlich eingewilligt hat, dass Auskunft über seinen Aufenthalt rausgegeben werden darf oder er selbst nicht mehr in der Lage ist, dies zu kommunizieren. Hat er im Vorfeld der Auskunft nicht widersprochen, wird Ihnen als Angehöriger am Telefon oder vor Ort gesagt werden, ob der Patient in dem jeweiligen Krankenhaus liegt. So bleibt Ihnen leider nichts anderes übrig, als die örtlichen Krankenhäuser abzusuchen.
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Um sicherzugehen: Vorsorgevollmacht für die engsten Verwandten
Um wirklich sicherzugehen, dass Sie im Falle einer Krankenhauseinlieferung eines engen Verwandten auch sofort informiert werden und sogar genauere Informationen über den Gesundheitszustand des Angehörigen zu bekommen, sollten Sie Vorsorgevollmachten für Ihre engsten Verwandten ausstellen. Derartige Vollmachten gibt es zum Herunterladen im Internet, beispielsweise beim Bundesjustizministerium.
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Hat man diese dann im Ernstfall bei sich, gibt es keine rechtlichen Fragen mehr, ob ein Verwandter wirklich informiert werden soll und wie viele Informationen er bekommt.
Dies wird besonders wichtig, wenn man nähere Auskünfte über den Patienten, wie beispielsweise die Zimmernummer haben möchte. Hier geht man mit einer Vollmacht auf Nummer sicher. Natürlich hat man diese nicht immer bei sich. Oft reicht es aber auch aus, wenn diese Vollmacht zuhause in einer Mappe mit allen wichtigen Dokumenten aufgehoben wird und die nahen Verwandten wissen, wo sie diese finden können.