Tod im Krankenhaus

Es ist ein absoluter Albtraum für die Angehörigen, aber leider kommt es immer wieder vor: Eine geliebte Person verstirbt im Krankenhaus. Sei es der Vater, der im Krankenhaus verstorben ist, die Großmutter oder ein guter Freund – wenn es soweit ist, wissen die Angehörigen im ersten Moment einfach nicht weiter.

Zu viele Fragen kommen ihnen in den Sinn, die sich mit der starken Trauer um den geliebten Menschen vermischen.

Wie geht man also vor, wenn ein jemand im Krankenhaus verstirbt?

 

Die Ausstellung des Totenscheins

Bei älteren Menschen kommt es häufiger vor, dass sie im Krankenhaus versterben. Doch bei Routineeingriffen oder scheinbar harmlosen Erkrankungen kann es auch immer wieder vorkommen, dass jüngere Menschen versterben. Egal, ob man darauf vorbereitet war oder es ganz plötzlich kommt: Sobald man die Benachrichtigung über den Todesfall im Krankenhaus erhält, ist meistens jeder erstmal geschockt.

Der übliche Ablauf im Krankenhaus ist, dass nach dem Tod des Patienten zunächst der zuständige Stationsarzt informiert wird, damit dieser den Tod feststellen und eine Totenbescheinigung ausstellen kann. Bei einem Tod im Krankenhaus müssen Sie sich also nicht um einen Totenschein kümmern.

 

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Ablauf nach Tod im Krankenhaus

Falls die Angehörigen nicht schon vor Ort sind, ruft das Krankenhaus in den meisten Fällen sofort bei diesen an, um sie über den Sterbefall im Krankenhaus zu informieren. Die meisten sind dann im ersten Moment so überwältigt, dass sie nicht wissen, was sie tun sollen.

So gut wie jedes Krankenhaus lässt die Angehörigen sich von ihrem Angehörigen verabschieden. Meistens ist es ratsam, dem auch nachzukommen. Sich von einem geliebten Menschen zu verabschieden ist ein wichtiger Schritt im Prozess der Trauerbewältigung. Sie sollten sich in dem Fall genau überlegen, wie sie ins Krankenhaus kommen. Sich völlig aufgelöst ins Auto zu setzen und selbst zu fahren, ist in den wenigsten Fällen ratsam und kann Sie und andere Menschen in Gefahr bringen.

Fragen Sie daher einen Freund oder Bekannten, ob dieser Sie ins Krankenhaus fahren kann, oder bestellen Sie sich im Zweifel ein Taxi. Sobald Sie das Krankenhaus erreichen, melden Sie sich im Stationszimmer. Dort können Sie sich über den Vorfall informieren und weitere Fragen an das Personal stellen, falls Sie noch etwas beschäftigt. Der Verstorbene bleibt mindestens noch für einige Stunden auf der jeweiligen Station. In der Zeit wird er entkleidet und vom Pflegepersonal gewaschen.

Danach haben Sie Zeit sich zu verabschieden. Sie haben hier auch die Möglichkeit, sich von einem Verwandten, einem Freund, einer Pflegekraft oder einem Klinikseelsorger begleiten zu lassen. Je nach Absprache mit dem Krankenhaus haben Sie auch noch länger Zeit – das sollten Sie individuell besprechen.

Auf keinen Fall sollten Sie sich drängen lassen – Ihnen steht die Zeit zur Verabschiedung zu. Danach muss der Verstorbene ins Kühlhaus gebracht werden. Leider kommen Kosten für die Leichenaufbewahrung im Krankenhaus auf Sie zu. Die Kosten für diese Leichenaufbewahrung können zwischen 10 bis 20 Euro pro Tag liegen.

 

Nach dem Krankenhaus: Wie geht's weiter?

Familienangehörige haben nun das Recht und die Pflicht, sich um die weiteren Schritte zu kümmern. Hierzu gehören die Wahl eines Bestattungsunternehmens und die Entscheidung über den Ort und die Art der Bestattung. Nach der Wahl des Bestattungsunternehmens folgen dann alle weiteren Schritte betreffend der Beerdigung. Davor muss nur abgeklärt werden, ob der Verstorbene einen Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestattungsunternehmen abgeschlossen hat. Ist das nicht der Fall, wählen die Angehörigen das Unternehmen aus. Nachfolgend müssen die Versicherung, der Arbeitgeber und weitere Angehörige über den Todesfall informiert werden.

Besonders die Lebensversicherung und die Sterbegeldversicherung müssen schnell informiert werden, da sonst möglicherweise der Versicherungsanspruch verloren geht. Bei der Krankenversicherung und Pflegeversicherung können Sie sich ein wenig mehr Zeit lassen, bis diese informiert werden müssen. Andere Versicherungen, wie die Haftpflichtversicherung, enden automatisch mit dem Todeszeitpunkt, müssen dementsprechend aber auch informiert werden.

 

 

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Neben dem Arbeitgeber des Verstorbenen sollte auch der eigene Arbeitgeber informiert werden. Handelt es sich um den Tod eines nahen Angehörigen, haben Sie Anspruch auf einige Tage Sonderurlaub.

Ebenfalls muss die Frage um den Nachlass und das Erbe geklärt werden, auch wenn das für viele nicht unbedingt ein Thema ist, mit dem sie sich direkt nach dem Tod des Angehörigen beschäftigen wollen. Jedoch besteht die gesetzliche Pflicht, das Testament direkt beim Nachlassgericht abzuliefern. Behalten Sie dieses für sich, machen Sie sich strafbar.

Sobald das Nachlassgericht das Testament erhält, wird ein Termin zur Testamentseröffnung festgelegt und die Erben informiert. Als Erbe müssen Sie beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen und das Finanzamt über die Erbschaft informieren. Dieser kann auch dann beantragt werden, wenn kein Testament vorliegt. In diesem Fall tritt die automatische Erbfolge in Kraft.

 

Liste: Die wichtigsten Schritte bei einem Todesfall im Krankenhaus

Damit Sie einen besseren Überblick haben, welche Schritte bei einem Todesfall im Krankenhaus erfolgen,

haben wir Ihnen eine stichpunktartige Liste zusammengestellt:

 

  • Zuständiger Stationsarzt wird über den Tod informiert

  • Stationsarzt stellt den Tod fest und stellt Totenbescheinigung aus

  • Krankenhaus ruft Angehörige an, sobald Tod festgestellt wurde

  • Im Krankenhaus beim Stationszimmer die wichtigsten Informationen holen

  • Der Verstorbene bleibt zum Abschied ein paar Stunden auf dem Zimmer

  • Verstorbene wird ins Kühlhaus gebracht

  • Kosten für die Leichenaufbewahrung betragen zwischen 10 und 20 Euro

  • Bestattungsunternehmen kontaktieren

  • Versicherungen über den Tod informieren

  • Arbeitgeber über den Tod informieren

  • Testament beim Nachlassgericht abgeben

 

 

Wichtige Unterlagen nach Todesfall im Krankenhaus

Nach dem Todesfall eines Angehörigen werden zu verschiedenen Zeitpunkten unterschiedliche Dokumente und Unterlagen benötigt. Diese sollten Sie zeitig raussuchen, um in den entsprechenden Momenten nicht unvorbereitet zu sein.

Zu diesen Unterlagen gehören:

 

  • Totenschein (wird Ihnen im Krankenhaus ausgestellt)

  • Organspendeausweis (wenn vorhanden)

  • Verfügungen der Verstorbenen, wie Wünsche bei der Bestattung, Vorsorgevertrag, Testament

  • Personalausweis des Verstorbenen

  • Familienurkunde

  • Geburtsurkunde

  • Heiratsurkunde (wenn vorhanden)

  • Scheidungsurteil (wenn vorhanden)

  • Sterbeurkunde des Ehepartners (wenn vorhanden)

  • Versicherungsunterlagen (Versicherungskarte und Versicherungspolicen)

  • Urkunden über das Nutzungsrecht einer bestehenden Wahlgrabstätte

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