Wann Sie im Krankenhaus das Zimmer wechseln können
Patienten, die einige Zeit in der Klinik verbringen müssen, haben mitunter Probleme mit ihren Bettnachbarn. Am liebsten würden sie schnellstmöglich ein anderes Zimmer im Krankenhaus bekommen.
Doch bei Kassenpatienten ist das nur unter bestimmten Umständen möglich. In welchen Fällen Sie dennoch einen Anspruch auf Verlegung haben und wie es mit dem Erhalt eines Einzelzimmers aussieht, erfahren Sie in diesem Artikel.
Haben Kassenpatienten ein Recht auf Verlegung im Krankenhaus?
Klinikaufenthalte sind an sich schon stressig und seelisch belastend. Kommt es im Mehrbettzimmer zu Problemen, kann die Zeit im Krankenhaus zur Qual werden. Und das, obwohl der Krankenhausaufenthalt der Genesung dienen sollte. Sind Sie in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, werden Sie bei Ihrer stationären Aufnahme üblicherweise in ein Mehrbettzimmer aufgenommen. Einzelzimmer sind meist nur für zahlende Privatversicherte reserviert. Zimmer mit mehreren Betten können je nach Bettenanzahl und den darin befindlichen Personen mit Stress verbunden sein. Grundsätzlich gilt, dass störende Bettnachbarn hingenommen werden müssen. Es sei denn, dass durch einen Bettnachbarn oder eine Bettnachbarin Ihr Leben und Ihre Sicherheit gefährdet sind. In allen anderen Fällen erfolgt die Verlegung in ein anderes Zimmer im Krankenhaus einzig aus Kulanzgründen.
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Meist müssen sich Kassenpatienten noch mit zwei weiteren Kranken das Zimmer teilen. Kinder und Erwachsene sowie Männer und Frauen werden in den meisten Kliniken in separaten Zimmern untergebracht. Weil Sie als Kassenpatient lediglich Anspruch auf die medizinische Grundversorgung haben, spielen Annehmlichkeiten eine untergeordnete Rolle. Treten Unannehmlichkeiten auf, werden diese in den meisten Krankenhäusern als hinnehmbar angesehen. Anders sieht es bei echten Gefährdungen aus.
Als gesetzlich Krankenversicherter können Sie sich nicht in ein anderes Zimmer verlegen lassen, wenn ein Bettnachbar
- laut schnarcht
- herumschreit
- laut weint
- nachts häufig auf die Toilette geht
- während der Nacht aufsteht und im Zimmer umherläuft
- inkontinent ist und sich leichter Uringeruch im Zimmer verbreitet
- ständig versucht, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen
- Besuch von Personen bekommt, die Ihnen unsympathisch sind
- mit Ihnen über die Wahl der TV-Sendungen streitet
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Die genannten Gründe werden von den Patienten am häufigsten als störend empfunden. Auch die durch Besuche anderer Personen verursachte Unruhe ist kein Grund, ein anderes Zimmer im Krankenhaus zu verlangen. Sind Sie frisch operiert und leiden Sie an starken Schmerzen, empfinden Sie es natürlich als unerträglich, wenn Sie nachts durch lautes Schnarchen am Schlafen gehindert werden.
Tatsächlich ist es so, dass sich diese unüberhörbaren Schlafgeräusche negativ auf Ihren Genesungsprozess auswirken können. Zu dieser Einschätzung kommen auch viele deutsche Gerichte. Daher ist es ratsam, sich nach der zweiten durchwachten Nacht an das Personal zu wenden und freundlich um die Unterbringung in einem anderen Zimmer zu bitten.
Schildern Sie das Problem und die gesundheitlichen Folgen, die sich bei Ihnen bemerkbar machen, möglichst genau. In vielen Fällen zeigt sich das Personal einsichtig und sorgt für Ihre Verlegung. Vorausgesetzt, die Klinik verfügt noch über freie Kapazitäten.
Auch wenn Sie rechtlich keinen Anspruch auf ein anderes Zimmer im Krankenhaus haben, kann höfliches Fragen Ihr Schlafproblem lösen. Sind Sie selbst nicht in der Lage zu fragen, können Ihre Angehörigen dies für Sie tun. Wichtig ist, dass sie die genauen Gründe für Ihren Wunsch nach einem anderen Zimmer darlegen und auf eine drohende Gefährdung Ihrer Gesundheit hinweisen. Denn in diesem Fall wäre die Grenze zwischen einer zumutbaren Unannehmlichkeit und einer Unzumutbarkeit überschritten.
Unzumutbar ist beispielsweise ein Zimmergenosse, der einen Nervenzusammenbruch erlitten hat und der Drohungen ausstößt, andere Patienten und sich selbst zu verletzen. Oder beginnt, mit Gegenständen um sich zu werfen. In diesem Fall hätten Sie ohnehin einen Anspruch darauf, ein anderes Zimmer im Krankenhaus zu verlangen. Meist wird das Problem aber gelöst, indem der tobende Bettnachbar aus dem Krankenzimmer entfernt wird.
Wann Sie einen Anspruch auf ein Einzelzimmer haben
Ein Recht auf ein Einzelzimmer im Krankenhaus haben Sie, wenn es aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Haben Sie eine schwere Infektion, müssen Sie von anderen Menschen isoliert werden. In diesem Fall gehört die Isolierung von anderen Patienten zur medizinischen Grundversorgung. Menschen, die Sie besuchen möchten, sind dann gezwungen, bestimmte Hygienevorschriften einzuhalten. Ist die Unterbringung in einem Einzelzimmer aus medizinischen Gründen dringend erforderlich, müssen Sie dafür nichts zusätzlich bezahlen. Auch wenn eine ernsthafte Verschlechterung Ihrer Gesundheit oder Bedrohung Ihrer Sicherheit durch Bettnachbarn zu befürchten ist, handelt es sich um einen unzumutbaren Zustand. Verantwortliches Personal wird sich dann bemühen, Sie im Krankenhaus in ein anderes Zimmer zu verlegen. Das kann notfalls auch ein Einzelzimmer sein, wenn alle Mehrbettzimmer belegt sind.
Einzelzimmer gelten normalerweise wie eine Behandlung durch den Chefarzt und spezielle Behandlungsmethoden als zubuchbare Wahlleistung. Möchten Sie ein Einbettzimmer haben, müssen Sie eine schriftliche Zusatzvereinbarung mit der Klinik unterzeichnen. Ein Recht auf ein Einzelzimmer im Krankenhaus haben Sie natürlich ohnehin, wenn Sie als Privatpatient eingewiesen werden. Und die Einzelunterbringung Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages ist.
Übrigens: Infolge der Corona-Pandemie gelten in Kliniken, in denen zusätzlich Patienten mit positivem SARS-CoV-2-Befund behandelt werden, abweichende Belegungsregeln. Mit Ausnahme des stationären Bereichs, in dem die COVID-19-Patienten untergebracht sind, sollte möglichst keine Belegung von Mehrbettzimmern erfolgen. Dabei sind der Verdachtsfallbereich und der Nicht-COVID-Bereich (Patienten mit negativen Testergebnissen) ebenfalls räumlich und personell voneinander zu trennen. Die Belegung der Zimmer im Krankenhaus richtet sich natürlich nach der lokalen Corona-Situation und dem Verlauf der Pandemie.
Wechsel ins Einzelzimmer: Sinn und Kosten
Möchten Sie im Krankenhaus allein im Zimmer liegen, kann Sie das 100 bis 200 Euro täglich kosten. Allerdings unterscheiden sich die Kliniken in den Kosten für die Wahlleistungen erheblich. Maßgebend für den vereinbarten Tagessatz sind unter anderem die Lage der Klinik und die Ausstattung der Zimmer. Weil das bei einer längeren Unterbringung in der Klinik recht teuer werden kann, ist es sinnvoll, eine private Krankenhauszusatzversicherung zu haben.
Diese übernimmt dann die Kosten für Ihr Einbettzimmer. Der Abschluss einer privaten Krankenhauszusatzversicherung kann auch dann sinnvoll sein, wenn in Ihrer Familie gehäuft Krankheiten auftreten, die längere stationäre Behandlungen erfordern. Leiden Sie an einer chronischen Erkrankung, die im weiteren Verlauf mit häufigen Krankenhausaufenthalten verbunden ist, sollten Sie diese Zusatzversicherung unbedingt abschließen.
In diesem Fall kann es mitunter aber vorteilhafter sein, eine private Krankenversicherung mit dieser speziellen Wahlleistung einzugehen. Beachten Sie dabei aber bitte, dass der Basistarif keine Unterbringung im Einbettzimmer enthält.