Hysterektomie
Viele Frauen leiden im Laufe ihres Lebens unter Erkrankungen an der Gebärmutter.
Diese können sehr vielfältige Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten mit sich bringen.
Die letzte Instanz, wenn es um die Behandlungen von Krankheiten der Gebärmutter geht, ist eine Hysterektomie, also die Entfernung der Gebärmutter.
In Deutschland werden jährlich rund 77.500 Gebärmutterentfernungen durchgeführt.
In welchen Fällen eine solche Hysterektomie eingesetzt wird und wie diese genau abläuft, erklären wir Ihnen im folgenden Artikel.
Was ist eine Hysterektomie?
Bei einer Hysterektomie wird die Gebärmutter ganz oder in Teilen entfernt.
Diese kommt häufig dann zum Einsatz, wenn andere Therapieformen nicht angeschlagen haben und somit Beschwerden gelindert werden sollen.
Wird die Gebärmutter nur in Teilen entfernt, bleibt der Gebärmutterhals enthalten.
Werden zusätzlich die Eierstöcke entfernt, spricht man von einer Hysterektomie mit Adnexen.
Die Gebärmutterentfernung ist einer der häufigsten Eingriffe in der Gynäkologie.
Hier wird zwischen verschiedenen Arten der Hysterektomie unterschieden, welche sich nach Krankheit, Größe der Gebärmutter und möglichen Begleiterkrankungen richtet.
Wann wird eine Gebärmutternentfernung notwendig?
Zum größten Teil kommt die Gebärmutterentfernung bei gutartigen Erkrankungen zum Einsatz.
Zu diesen zählen unter anderem:
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Gutartige Tumore, wie Myome
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Vergrößerung der Gebärmutter
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Menstruationsunregelmäßigkeiten
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Endometriose (Gebärmutterschleimhaut außerhalb der Gebärmutterhöhle)
In einigen seltenen Fällen sind bösartige Erkrankungen die Ursache einer Gebärmutterentfernung.
Das kann beispielsweise bei folgenden Erkrankungen der Fall sein:
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Krebserkrankungen der Gebärmutter, des Gebärmutterhalses oder der Eierstöcke
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Schwere Verletzungen
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Schwere Entzündungen
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Starke Blutungen nach der Geburt, die sich nicht mehr stoppen lassen
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Wie sinnvoll die Entfernung der Gebärmutter ist, hängt von der Erkrankung und der persönlichen Situation der Frau ab.
Bein einer Krebserkrankung ist die Entfernung der Gebärmutter meistens unvermeidbar, da sonst kaum eine Heilung möglich ist. Auch die Beschwerden durch Myome lassen sich oft nur durch eine Entfernung behandeln.
Vielen Beschwerden und Erkrankungen lassen sich jedoch auch durch Medikamente oder kleinere Eingriffe behandeln, sodass die Gebärmutter nicht entfernt werden muss.
Hier sollten Sie sich gründlich mit Ihrem behandelnden Arzt absprechen und im Zweifel eine Zweitmeinung einholen.
Die Hysterektomie ist ein großer Eingriff der weitreichende Folgen für die Patientin hat, sodass diese nicht leichtfertig durchgeführt werden sollte.
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Behandlungsmethoden Gebärmutterentfernung
Soll die Gebärmutter ganz oder teilweise entfernt werden, stehen verschiedene Verfahren zur Auswahl.
Welches Verfahren letztendlich zum Einsatz kommt, hängt maßgeblich von der Art der Erkrankung, den zu erwartenden Komplikationen und dem gesundheitlichen Zustand der Patientin ab.
Zu den gängigsten Verfahren gehören:
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Die vaginale Hysterektomie
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Die abdominale Hysterektomie
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Die laparoskopische assistierte Hysterektomie
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Die laparoskopisch assistierte suprazervikale Hysterektomie
Die vaginale Hysterektomie
Die vaginale Hysterektomie kommt meistens bei gutartigen Veränderungen der Gebärmutter zum Einsatz.
Diese ist eine relativ einfache und komplikationsarme Operationsmethode, die für die Frau körperlich wenig belastend ist.
Bei der vaginalen Hysterektomie wird die Gebärmutter durch die Scheide entfernt. Für diesen Eingriff darf die Scheide jedoch nicht zu eng, die Gebärmutter muss gut beweglich und die gutartigen Gewebeveränderungen dürfen nicht zu groß sein.
Der Hysterektomie OP Ablauf erfolgt in Vollnarkose und ist meistens nach einer bis zwei Stunden vorbei.
Wie lange sie genau dauert, hängt davon ab, ob neben der Gebärmutterentfernung noch weitere begleitende Eingriffe vorgenommen werden.
Vorteile dieser Methode sind, dass die Operationszeit gering ausfällt und das Risiko für Komplikationen ebenfalls niedriger ist, als bei anderen Methoden.
Bei bösartigen Erkrankungen kommt diese Methode nicht in Frage, da der Bauchraum nicht eingesehen werden kann und so weitere Veränderungen nicht gefunden werden können.
Einen Tag nach der Operation ist die Patientin meistens wieder in der Lage sich frei zu bewegen und muss oft nur wenige Tage im Krankenhaus bleiben.
Die abdominale Hysterektomie
Bei bösartigen Erkrankungen kommt eher die abdominale Hysterektomie in Frage.
Die Gebärmutter wird bei dieser Methode durch einen Bauchschnitt entfernt.
Dies kommt meist dann zum Einsatz, wenn die Gebärmutter sehr groß ist.
Zudem kann der Arzt sich dadurch, dass er einen Schnitt im Bauch der Patientin setzt, die Beckenorgane genauer und gründlicher anschauen, die Erkrankungen besser beurteilen und die Operation nach Notwendigkeit erweitern.
Eine Erweiterung wäre beispielsweise notwendig, wenn die Erkrankung auf benachbarte Organe übergegriffen hat, wie zum Beispiel die Eierstöcke. Auch bei Verwachsungen ist diese Technik meistens die beste Lösung, um Beschwerden zu behandeln.
Komplikationen treten bei dieser Methode häufiger auf, als beispielsweise bei der vaginalen Hysterektomie.
Mögliche Komplikationen können Blutungen, Infektionen, Wundheilungsstörungen und Organverletzungen sein.
Wie lange diese Operation dauert, hängt größtenteils von der Erkrankung ab.
Meistens dauert sie aber länger als die vaginale Hysterektomie und auch der Krankenhausaufenthalt ist einige Tage länger.
Die laparoskopische assistierte Hysterektomie
Zu den neueren Operationsverfahren gehört die laparoskopische assistierte Hysterektomie.
Bei dieser Methode handelt es sich um einen minimal-invasiven Eingriff, bei dem die Gebärmutter durch kleine Schnitte in der Bauchdecke über die Scheide entfernt wird.
Dadurch kann eine Gebärmutter, die eigentlich nicht vaginal entfernt werden konnte, doch noch über die Scheide entfernt werden.
Dafür wird die Gebärmutter zunächst mithilfe einer Bauchspiegelung gelöst, um sie dann auf vaginalem Weg abtransportieren zu können.
Bei dieser Methode ist kein größerer Bauchdeckenschnitt nötig, wodurch einige Komplikationen erspart bleiben können.
Die laparoskopisch assistierte suprazervikale Hysterektomie (LASH)
Die laparoskopisch assistierte suprazervikale Hysterektomie ist ebenfalls eine Methode, die bei vielen Patientinnen zum Einsatz kommt.
Bei dieser wird ebenfalls die Gebärmutter durch kleine Schnitte in der Bauchdecke entfernt, jedoch wird diese danach nicht über die Scheide abgetragen.
Wurde die Gebärmutter gelöst, wird diese in Stücken über die kleinen Schnitte in der Bauchdecke entfernt. Hier wird die Gebärmutter nicht komplett entfernt, sondern der Gebärmutterhals bleibt erhalten.
Somit können weiterhin Periodenblutungen auftreten und auch Gebärmutterhalskrebs kann sich weiterhin entwickeln, wodurch Vorsorgeuntersuchungen immer noch erforderlich sind.
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Welche Folgen hat eine Hysterektomie?
Wer eine Hysterektomie durchführen lässt, muss sich bewusst sein, welche Auswirkungen diese hat.
Eine Folge der Gebärmutterentfernung ist, dass die Frau keine Kinder mehr gebären kann. Zudem tritt auch keine Menstruation mehr auf, es sei denn, der Gebärmutterhals wird nicht mitentfernt.
Ein Nachteil der Hysterektomie ist, dass sich die Blutversorgung der der Eierstöcke verschlechtert, was dazu führen kann, dass die Frau möglicherweise früher in die Wechseljahre kommt.
Eine weitere Nebenwirkung kann sein, dass die Patientin an Gewicht zunimmt.
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Was gibt es nach der Gebärmutterentfernung zu beachten?
Bei gutartigen Erkrankungen wird die Patientin nach der Gebärmutterentfernung für rund drei Wochen krankgeschrieben.
Während dieser Zeit muss sie sich komplett schonen. Die meisten Frauen sind nach vier Wochen wieder voll belastbar und können meist schon wieder arbeiten gehen.
Mit dem Geschlechtsverkehr sollte die Patientin jedoch lieber vier bis sechs Wochen warten, damit der Körper sich ausreichend erholen und heilen kann.
Bei bösartigen Erkrankungen dauert die Genesungszeit länger und die Patientin muss intensiver betreut werden.
Die Kosten einer Gebärmutterentfernung werden von der Krankenkasse übernommen, da diese medizinisch notwendig ist.
Es kann jedoch sein, dass für den stationären Krankenhausaufenthalt Kostenbeteiligungen von Ihnen als Patientin gefordert werden.