Kaiserschnitt
Wie läuft ein Kaiserschnitt ab und welche Kosten kommen auf einen zu?
Die Geburt des eigenen Kindes ist eines der schönsten Momente, die sich ein Paar vorstellen kann. Es ist etwas ganz besonderes und stellt den Beginn eines neuen Lebensabschnittes dar. Doch nicht immer können oder wollen Mütter ihr Kind auf natürlichem Wege zur Welt bringen. Die Gründe dafür können sowohl medizinisch als auch persönlich sein. Hier kommt der Kaiserschnitt ins Spiel. Doch wie genau läuft ein Kaiserschnitt ab und welche Kosten kommen auf einen zu?
Was ist ein Kaiserschnitt?
In Deutschland wird circa ein Drittel der Kinder mittels eines Kaiserschnittes zur Welt gebracht. Bei einem Kaiserschnitt wird der Fötus durch einen chirurgischen Eingriff aus dem Bauch der Mutter geholt. Der Kaiserschnitt ist eine Operation und wird auch als Schnittentbindung oder Sectio bezeichnet. Hierbei werden die Bauchdecke und die Gebärmutter der schwangeren Frau mit einem Schnitt geöffnet, um das Kind direkt auf die Welt zu holen. Durch die Betäubung ist dieser Eingriff weitestgehend schmerzfrei, allerdings muss bei der Heilung der Wunde mit Wundschmerzen gerechnet werden.
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Wann wird ein Kaiserschnitt durchgeführt?
Ein Kaiserschnitt kann aus verschiedenen Gründen durchgeführt werden. Hier wird zwischen den zwingenden Gründen, den absoluten Indikationen, und den nicht zwingenden Gründen, den relativen Indikationen, unterschieden. Ob ein Kaiserschnitt zwingend notwendig ist, kann entweder schon vor der Geburt feststehen oder es können während der Geburt Komplikationen auftauchen, die einen Kaiserschnitt unumgänglich machen. Zu den absoluten Indikationen gehören unter anderem:
- Querlage des Kindes oder andere Lage, die eine normale Geburt unmöglich macht
- Der Kopf passt nicht durch das Becken der Mutter
- Mutterkuchen versperrt den Geburtsweg
- Drohender Gebärmutterriss
- Nabelschnur liegt ungünstig
- Sauerstoffunterversorgung des Kindes
- Infektion der Eihöhle
Neben den notwendigen Gründen gibt es auch nicht notwendige Gründe, die möglicherweise, aber eben nicht zwingend zu Komplikationen führen können. Zu den relativen Indikatoren gehören unter anderem: Beckenlage des Kindes, wenn das Kind nicht mit dem Kopf, sondern dem Po voran in der Gebärmutter liegt
- Eine Mehrlingsgeburt
- Kaiserschnitt aus vorheriger Geburt
- Geburtsstillstand
- Auffällige Herztöne des Kindes
- Lange Geburt
- Völlige Erschöpfung der Mutter
Neben den absoluten und relativen Indikationen gibt es aber auch Wunschkaiserschnitte, bei denen sich die Eltern bewusst für einen geplanten Kaiserschnitt entscheiden. Ein Wunschkaiserschnitt kann sowohl Vor- als auch Nachteile haben. Für einen Kaiserschnitt sprechen folgende Gründe:
- Erhöhtes Alter der Mutter
- Kindeswohl, da die Risiken auf Komplikationen bei einem Kaiserschnitt geringer sind als bei einer natürlichen Geburt
- Angst vor Darmriss oder Inkontinenz
- Angst vor den Wehen und den Schmerzen
- Die Planbarkeit des Geburtstermins
Neben den Vorteilen gibt es aber auch einige Nachteile, die ein Kaiserschnitt mit sich bringen kann. Nachteile können folgende sein:
- Höheres Risiko für die Mutter aufgrund der Bauchoperation
- Atemprobleme beim Baby, da viele Kaiserschnitte zu früh durchgeführt werden
- Fehlende Keimbesiedelung, da bei einer vaginalen Geburt die Bakterienflora des Geburtskanals auf das Baby übertragen wird
- Komplikationen bei darauffolgenden Schwangerschaften
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Spinalanästhesie oder PDA – Die Wahl der Narkose
Bevor die Operation durchgeführt werden kann, muss sich für eine Art der Narkose entschieden werden. Zum einen gibt es natürlich die Vollnarkose, welche heutzutage aber nur noch in Ausnahmen oder Notfällen durchgeführt wird. Meistens besteht die Wahl der Narkose zwischen der Spinalanästhesie und der Periduralanästhesie, bei denen es sich um örtliche Betäubungen, also Teilnarkosen handelt.
Bei der Spinalanästhesie wird das Betäubungsmittel in den unteren Teil der Wirbelsäule direkt in den Rückenmarkskanal gespritzt. Wird zur Periduralanästhesie (PDA) gegriffen, wird der Körper von der Taille abwärts betäubt. Hierbei wird das Betäubungsmittel durch eine Nadel und einen Katheter in einen Bereich nahe der Wirbelsäule geleitet, dem Periduralraum. Beide Narkosearten eignen sich gleichermaßen gut, da die Frau bei Bewusstsein ist und lediglich Zug- und Druckgefühle verspürt, jedoch keine Schmerzen.
Ablauf des Kaiserschnittes
Sobald die Narkose wirkt, kann mit dem Kaiserschnitt begonnen werden. Wegen der besseren Wundheilung, aber auch aus kosmetischen Gründen, wird der Einschnitt horizontal oberhalb des Schambeines gesetzt. Die Schnittlänge beträgt hierbei meistens nicht mehr als zehn Zentimeter. Um dann an die Gebärmutter zu kommen, müssen verschiedene Schichten aus Fett- und Muskelgewebe geöffnet und beiseitegeschoben werden. Diese Operationstechnik wird auch die Misgav-Ladach-Methode genannt.
Dieses Vorgehen ist sanfter und schonender für das Gewebe und der Blutverlust ist zudem geringer im Gegensatz zu anderen Methoden, bei denen alle Schichten mit einem Skalpell durchschnitten werden. Danach wird die Gebärmutter mit einem Schnitt quer geöffnet und das Kind kann aus der Gebärmutter herausgeholt werden. Der Eingriff dauert in der Regel zwischen 20 und 30 Minuten und der Krankenhausaufenthalt meistens zwischen fünf Tagen und einer Woche.
Die Wundheilung dauert bei einem Kaiserschnitt länger als bei einer natürlichen Geburt. Ungefähr sechs Wochen nach der Operation muss sich die Mutter schonen und darf weder schwer heben noch sich körperlich besonders anstrengen, damit die Wunde gut verheilen kann. Nach den sechs Wochen empfiehlt es sich, mit sanfter Gymnastik zu beginnen, um langsam die Muskeln wieder aufzubauen.
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Welche Kosten kommen bei einem Kaiserschnitt auf einen zu?
Ist der Kaiserschnitt medizinisch notwendig, also wird er aus zwingend notwendigen Gründen durchgeführt, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Sobald der Kaiserschnitt nicht medizinisch notwendig ist, müssen die Kosten in der Regel selber getragen werden.
Ein Wunschkaiserschnitt kostet in der Regel um die 3.000 Euro. Allerdings liegt es immer in der Hand des Arztes, ob er die Gründe für einen Wunschkaiserschnitt als medizinisch notwendig hält. Empfindet er sie als notwendig, werden die Kosten auch von der Krankenkasse übernommen.