Die Akutklinik

Chronische Überlastung, wiederkehrende Selbstmordgedanken, unkontrollierbare Fremdgefährdung, Essstörungen mit Organschädigung – es gibt viele Gründe, die dazu führen, dass ambulante Dienste für die Therapie psychischer und psychosomatischer Erkrankungen nicht mehr genügen und eine Akutklinik notwendig ist. 

Doch kaum ein anderes Krankenhaus ist mit so viel negativen Assoziationen und Ängsten behaftet wie eine Fachklinik für Psychiatrie und Psychosomatik. Dabei können genau in diesen Kliniken Betroffene am besten aufgefangen, betreut und versorgt werden. Die umfassende Unterstützung durch Fachärzte, Fachpfleger und Therapeuten ermöglicht eine gezielte Behandlung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen. 

Erfahren Sie in diesem Artikel mehr zum Thema „psychiatrische und psychosomatische Akutklinik“ und lesen Sie, wann diese Einrichtungen sinnvoll sind, wie eine Selbsteinweisung und eine Zwangseinweisung abläuft, welche Therapieinhalte dort angeboten werden, ob es Besuchszeiten und Ausgänge gibt und wer die Kosten für die Unterbringung trägt.

Was ist eine Akutklinik?

Eine Akutklinik ist ein Krankenhaus, in dem Menschen stationär betreut und durch verschiedene Fachkräfte versorgt werden. 

Eine Akutklinik für Psychiatrie und Psychosomatik bietet Menschen mit psychischen und psychosomatischen Störungen Unterstützung an. Dabei wird jedoch nach Schwerpunkt getrennt. 

Eine Psychosomatische Akutklinik behandelt ausschließlich Menschen, die sich freiwillig in eine Behandlung begeben und nicht oder nicht mehr substanzabhängig sind. Im Gegensatz dazu ist eine Psychiatrische Akutklinik sowohl für Menschen nach Selbsteinweisung als auch für Menschen nach Zwangseinweisung oder mit Suchterkrankung. 

Für wen ist ein Akutklinik geeignet?

Die Behandlungsschwerpunkte einer Akutklinik sind psychiatrische und psychosomatische Erkrankungen und Störungen. Vor allem Zwangsstörungen, Burn Out, Depressionen, bipolare Störungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen, Schizophrenie, Panikstörungen, Borderline, Demenz, Sucht oder somatoforme Störungen gehören zum Alltag in einer Akutklinik. 

In einer Akutklinik für Psychiatrie oder Psychosomatik werden vor allem die Patienten behandelt, bei denen die ambulante Versorgung durch Hausärzte, Psychologen, Psychotherapeuten oder Psychiater nicht mehr ausreicht. Sie werden in einer sogenannten offenen Station betreut. Wenn die Gefahr besteht, dass sich die Betroffenen selbst oder andere gefährden, kann die Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung der Akutklinik erfolgen. 

Manchmal ist eine Überwachungsstation für suchterkrankte Menschen angeschlossen. Diese Patienten müssen vor der Therapie über 2 oder 3 Wochen entgiften und in dieser Zeit intensivmedizinisch versorgt werden. 

Oftmals ist an die Fachklinik auch eine Tagesklinik angegliedert, wo einerseits Menschen nach der stationären Behandlung weiterhin tagsüber betreut werden können, bis der emotionale Zustand stabil ist und andererseits auch konsiliarisch Menschen untersucht werden, die im Rahmen einer körperlichen Erkrankung auch eine psychische Störung entwickeln (z. B. eine Depression im Rahmen einer Krebserkrankung).

Kann ich mich selbst einweisen?

In der Regel verhält es sich bei den meisten Menschen so, dass sie im Rahmen einer psychischen oder psychosomatischen Erkrankung zuerst den Hausarzt über ihr Befinden informieren. Dieser kann die ambulante Behandlung übernehmen oder die Betroffenen an einen niedergelassenen Psychiater überweisen. Zudem ist es möglich, dass er den Kontakt zu einer Praxis für Psychotherapie herstellt. Vielen Menschen kann mit dieser zweiteiligen Anbindung gut geholfen werden. 

Manchmal ist es jedoch nicht ausreichend, wenn verschiedene Faktoren dazu führen, dass die psychische oder psychosomatische Störung schwere Ausmaße annimmt. Dann können sich Betroffene selbst einweisen. Das bedeutet, sie holen eine Überweisung vom behandelnden Hausarzt, Psychiater oder Psychotherapeuten ein und begeben sich freiwillig in eine Akutklinik. Die freiwillige Einweisung ist Voraussetzung für eine positive Therapie, denn nur wenn Menschen die Einsicht für eine Erkrankung zeigen und erkennen, dass die damit verbundenen Probleme nicht mehr ambulant zu bewältigen sind, macht es Sinn, eine Maßnahme in einer Akutklinik zu beginnen. 

Was passiert bei einer Zwangseinweisung?

Manchmal erfolgt die Einweisung jedoch gegen den Willen des Betroffenen, man spricht von einer Zwangseinweisung. Diese ist nur möglich, wenn verschiedene Kriterien gleichzeitig erfüllt sind:

  • eine erhebliche, akute Selbst- oder Fremdgefährdung

  • keine anderen wirksamen Maßnahmen verfügbar

Diese strengen Vorlagen sind im Unterbringungsgesetz für psychisch Kranke fest verankert und schützen psychisch erkrankte Menschen davor, durch Dritte abgeschoben zu werden. 

Die Zwangseinweisung wird meistens durch Angehörige initiiert. Nicht selten führt das bei den erkrankten Menschen zu einem enormen Vertrauensbruch und bei den Angehörigen zu großen Schuldgefühlen. 

Bei akuter Fremd- oder Selbstgefährdung (Selbstmord oder Gewalt gegenüber anderen) ist es wichtig, sofort die Polizei zu rufen und bis zum Eintreffen in Kontakt mit dem Erkrankten zu bleiben. Erlauben es die Zeit und die Situation, ist es jedoch besser, vorerst nur einen Notarzt zu rufen und die Situation so genau wie möglich zu schildern. Das Fernbleiben der Polizei wirkt manchmal förderlich auf die Compliance (Bereitschaft zur Kooperation) der Betroffenen. Die eintreffende Fachkraft versucht in der Regel, den Patienten dazu zu bewegen, sich freiwillig in eine Maßnahme zu begeben. Verweigert dieser die Zustimmung, erfordert die Situation aber eine Einweisung, so wird die Polizei dann erst zu Hilfe gerufen. 

Zwangseinweisungen und Zwangsbehandlungen stellen einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte des Menschen dar und können traumatisierend sein. Daher wurden vor einigen Jahren die Rechte der Patienten noch einmal durch verschiedene Gesetze gestärkt: Nach der Zwangseinweisung hat der Patient das Recht, innerhalb von 24 Stunden durch einen Facharzt begutachtet zu werden. Besteht die akute Selbst- oder Fremdgefährdung weiterhin, muss der Facharzt eine richterliche Verfügung erwirken. Diese muss bis zum Ende des zweiten Tages in der geschlossenen Abteilung der Akutklinik vorliegen, damit der Patient gegen seinen Willen in einem Krankenhaus festgehalten und behandelt werden darf. Innerhalb der Frist darf bei erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung durch den Patienten (§ 34, rechtfertigender Notstand) auch ohne richterliche Verfügung eine Behandlung (beispielsweise mit sedierenden Medikamenten oder Fixierung von maximal 30 Minuten) eingeleitet werden. Diese muss jedoch die letzte Möglichkeit zur Intervention darstellen. Insbesondere Fixierungen und sedierende Medikamente sind nur dann zulässig, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind, sie durch einen Mediziner veranlasst werden und eine 1:1 Betreuung über den gesamten Zeitraum der Maßnahme stattfindet. Wenn die richterliche Verfügung nicht bis zum Ende der Frist vorliegt oder dann die Notwendigkeit nicht mehr weiter besteht, muss die Akutklinik den Patienten entlassen. 

Wie ist die Therapie in einer Akutklinik gestaltet?

Die Angebote in den psychiatrischen und psychosomatischen Fachkliniken können je nach Schwerpunkt unterschiedlich ausfallen und umfassen beispielsweise

  • Gesprächstherapie

  • Verhaltenstherapie

  • Körpertherapie

  • Sport- und Bewegungstherapie

  • Musiktherapie

  • Kunsttherapie

  • Sandtherapie

Geleitet wird jede Fachklinik zwar von einem Psychiater, doch die Therapieplanung erfolgt für jeden Patienten individuell in einem Team aus Medizinern, Pflegekräften, Psychologen, Therapeuten, Sozialarbeitern und Sozialpädagogen. 

Wer übernimmt die Kosten der Behandlung?

Die Aufenthaltsdauer liegt in der Regel zwischen 5 und 10 Wochen. Die Kosten für die Unterbringung von Kassenpatienten übernehmen die Krankenkassen, Pflegekassen und die Rentenkasse. Die Art der Maßnahme entscheidet über den Kostenträger, doch die Verrechnung erfolgt über die Klinikverwaltung, sodass sich die erkrankten Menschen ganz der Therapie und Behandlung widmen können.

Gibt es Besuchszeiten in einer Akutklinik?

Menschen in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Fachklinik haben wie alle Patienten das Recht auf Besuche. Aufgrund der besonderen Belastung durch die Erkrankung gibt es jedoch einige Einschränkungen, die aus Rücksicht auf die Betroffenen und die Mitpatienten geachtet werden sollten:

  • in der Regel gibt es feste Besuchszeiten, von denen nur im Notfall abgewichen werden kann

  • die Besuche finden in speziellen Besucherbereichen statt, um den Störfaktor für andere Patienten so gering wie möglich zu halten

  • Besucher müssen sich anmelden und ausweisen, in geschlossenen Abteilungen gegebenenfalls durchsuchen lassen

  • aus Sicherheitsgründen ist der Besucherbereich überwacht

  • die Besuche von Kindern und Jugendlichen bedürfen einer speziellen Genehmigung und der Begleitung durch einen Volljährigen

  • Besuche können aus Gründen der Sicherheit, der Ordnung oder der Gesundheit jederzeit untersagt, eingeschränkt oder abgebrochen werden

Darf die Station auch verlassen werden?

Menschen, die sich freiwillig in eine Fachklinik einweisen lassen, sind in der Regel so überlastet, dass sie anfangs nur selten das Bedürfnis verspüren, Ausgang zu nehmen. Selbstverständlich haben sie jedoch immer die Möglichkeit, die Station zu verlassen und beispielsweise auf dem Klinikgelände spazieren zu gehen. Die Ausgänge sollten jedoch immer mit dem Stationspersonal abgesprochen werden und den therapeutischen und organisatorischen Ablauf nicht stören.

Menschen nach einer Zwangseinweisung befinden sich in einer geschlossenen Abteilung des Klinikums. Meist ist ein abgetrenntes Gartenareal an die Station angeschlossen, sodass es den Patienten auch möglich ist, die Räumlichkeiten nach draußen zu verlassen. Die Patienten benötigen den geschützten Rahmen, beispielsweise weil sie Stimmen hören, Suizidgedanken haben oder sehr gewalttätig sind, daher sind Ausgänge mit Begleitung durch das Stationspersonal erst im Verlauf der Therapie möglich.

Wie geht es nach der Entlassung aus einer Akutklinik weiter?

Die meisten Menschen sind nach dem stationären Klinikaufenthalt so gefestigt, dass sie gut mit einer ambulanten Versorgung in der Nähe ihres Wohnortes den Alltag bewältigen können. Ist dies nicht der Fall, können sie sich meist in einer angegliederten Tagesklinik noch weiter stabilisieren und anschließend den Schritt in die ambulante Versorgung starten. 

Die meisten Menschen sind nach dem stationären Klinikaufenthalt so gefestigt, dass sie gut mit einer ambulanten Versorgung in der Nähe ihres Wohnortes den Alltag bewältigen können. Ist dies nicht der Fall, können sie sich meist in einer angegliederten Tagesklinik noch weiter stabilisieren und anschließend den Schritt in die ambulante Versorgung starten. 

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